Transfergutscheine

Transfergutscheine - Hochschule Harz trifft Wirtschaft

Auf Grund der ausgelaufenen Förderperiode ist eine Antragstellung in diesem Programm nicht mehr möglich.

Ziel der sogenannten Transfergutscheine ist die Förderung von Kooperationen zwischen Studierenden, regionalen Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt und Hochschulen. Dies geschieht an konkreten Praxisaufgaben, beispielsweise durch Bearbeitung von Projekten, Praktikumsaufgaben bzw. von Aufgabenstellungen für Abschlussarbeiten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung aus Sachsen-Anhalt können durch diese Kooperation aktuelles Wissen der Hochschulen in betriebliche Lösungen einfließen lassen und die Zusammenarbeit mit der Hochschule beginnen bzw. ausbauen. Gleichermaßen können regionale Unternehmen kleinere Projekte und Aufgaben durch Studierende unter der Betreuung von Hochschullehrerinnen und -lehrern verwirklichen lassen.

  • Für Unternehmen bieten Transfergutscheine die Gelegenheit, auf das Wissen der Hochschule Harz zuzugreifen und in betrieblichen Aufgaben umzusetzen. Gleichzeitig lernen sie gut ausgebildete Nachwuchskräfte kennen.
  • Studierende erhalten nicht nur die Möglichkeit Kontakte zu hiesigen Unternehmen aufzubauen, sondern auch berufliche Erfahrungen an konkreten Praxisprojekten zu sammeln.
  • Hochschullehrerinnen und -lehrer bringen ihre Studierenden in Kontakt mit der Unternehmenspraxis und helfen, theoretisches Wissen aktiv anzuwenden.

Die Förderung beträgt 400 Euro pro Projekt und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.

Hinweis: Die Anzahl der Transfergutscheine ist begrenzt. Des Weiteren besteht kein Rechtsanspruch auf einen Transfergutschein. Im Falle von falschen Angaben kann die Förderung von 400€ ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Pro Student/Studentin können insgesamt maximal zwei Transfergutscheine beantragt und eingelöst werden. In der Regel werden nicht mehr als 3 Transfergutscheine pro Jahr/Unternehmen ausgegeben.

Fördergrundsätze

Förderfähig sind anwendungsbezogene studentische Projekte, von Vollzeit- sowie dual Studierenden, mit einer maximalen Laufzeit von 6 Monaten, die in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft aus Sachsen-Anhalt unter der Betreuung der Hochschule durchgeführt werden. Das können Praktika, Praxissemesterarbeiten, studentische Arbeiten ebenso wie Abschlussarbeiten und Projekte im Rahmen von Lehrveranstaltungen sein. Eine Begrenzung auf bestimmte Studienrichtungen oder Wirtschaftszweige gibt es nicht. Sowohl Kooperationen mit privatwirtschaftlichen Unternehmen als auch mit sozialen, kulturellen oder öffentlichen Institutionen und Vereinen können gefördert werden. Darüber hinaus haben berufsbegleitende Studierende die Möglichkeit, einen Transfergutscheinantrag zu stellen, wenn das kooperierende Unternehmen nicht der aktuelle Arbeitgeber.

Wichtig ist, dass der Transfergutschein vor Projektbeginn beantragt wird. Eine rückwirkende Vergabe für bereits begonnene Projekte ist nicht zulässig.

Nur Projekte mit Unternehmen, die einen Sitz in Sachsen-Anhalt haben, können gefördert werden. Projekte in Kooperation mit direkten Einrichtungen der Hochschule Harz, die keine eigene Rechtsform besitzen, sind ausgeschlossen.

Beispiele für eine förderfähige studentische Projektarbeit:

  • Auswahl und Einführung von Softwarelösungen
  • Neu- / Umgestaltung des Internetauftritts eines Unternehmens
  • Planung / Gestaltung / Umsetzung einer innovativen Marketingidee
  • Durchführung von Analysen, Evaluationen, Auswertungen, Erstellung von Schulungsunterlagen, Präsentationen, Leitfäden, Dokumentationen
  • u.v.m.

Informationen zur Beantragung

Vor Projektbeginn...

Die Studierenden erhalten die Antragsunterlagen von der Transfergutscheinstelle der Hochschule Harz bzw. nach Login im internen Bereich. Sobald die Unterlagen vollständig ausgefüllt und von allen Projektbeteiligten unterschrieben sind, reichen die Studierenden die Formulare im Original bei der Transfergutscheinstelle ein. Eingescannte Unterlagen besitzen keine Rechtsgültigkeit.

Während der Projektdurchführung...

Nach der Prüfung des jeweiligen Fachbereiches, ob das jeweilige Projekt den Förderbedingungen entspricht, werden die Abrechnungsunterlagen erstellt und zusammen mit dem Transfergutschein an den Antragsteller übergeben. Der Transfergutschein hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Nach Projektabschluss...

Nach Abschluss des Projektes, spätestens aber sechs Monate nach Projektbeginn, sind bei der Transfergutscheinstelle die vollständigen Abrechnungsunterlagen sowie eine mindestens 15 seitige Belegarbeit einzureichen.