Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach §24 Abs.6 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" Aufzeichnungen geführt werden und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/ Erkrankung bei einer versichteren Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z.B, Spätfolgen eintreten sollten.