Bekanntgabe der Schwangerschaft

Wenn Sie Ihre Personalsachbearbeiterinnen über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen wollen, können Sie uns dies formlos und schriftlich mitteilen.

Die Bekanntgabe ist wichtig, um Ihnen rechtzeitig die Zeiten des Mutterschutzes berechnen zu können.

Seitens der Arbeitssicherheit erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung Ihres Arbeitsplatzes sowie die Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter.

 

Elternzeit/Elterngeld

Die Antragstellung zur Elternzeit hat mindestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme zu erfolgen. Bitte verwenden Sie das Formular Anmeldung der Elternzeit.

Weitere nützliche Tipps rund um das Thema Elterngeld finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.