Durch die Anhebung des Mindestlohnes zum 01.01.2026 auf 13,90 € je Stunde erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze auf 603 € monatlich.
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 14.02.2026 auf einen neuen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 27 Monaten geeinigt. Das Ergebnis der Tarifeinigung finden Sie unter dem folgenden Link. Einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte lehnten die Ländervertreter ab.
Mit der Tarifeinigung bzw. den Richtlinien der TdL vom 30.03.2026 werden die Mindeststundenentgelte wie folgt erhöht:
Ab dem 01.03.2026:
Ab dem 01.03.2027:
Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, sowie auf der Webseite des Dezernats Personal.
Hier finden Sie die Angaben zur Erhöhung des Entgeltes ab dem 01.10.2022.