Die Hochschule Harz versteht sich als eine tolerante, weltoffene Hochschule, die auf die Herstellung der Chancengleichheit der Geschlechter und entsprechend auf die Vermeidung etwaiger Nachteile ihrer Mitglieder und sonstigen Angehörigen hinwirkt. Aus diesem Grunde sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Gleichstellung fördern, bspw. durch:
- die Übernahme von diversen Fort- und Weiterbildungen, Tagungsgebühren und/oder Forschungsreisen mit Gleichstellungs- und/ oder Diversitybezug
- Maßnahmen, die dazu beitragen, geschlechterstereotype Rollenerwartungen aufzulösen
- Finanzierung von externen Gastdozent*innen mit fachlicher Expertise zum Thema Gleichstellung
- Innovative Projekte und Maßnahmen mit gleichstellungspolitisch relevanten Themen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
01. Januar / 01. Juni des jeweiligen Jahres
Abweichungen von diesen Fristen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
- alle Mitglieder der Hochschule Harz gem. § 58 Abs. 1 HSG LSA
- Studierende sind hiervon ausgeschlossen
maximal 2.000 EUR pro Person / Jahr
!! Die Förderung muss NICHT zurückgezahlt werden !!
- die stimmberechtigten Mitglieder der Gleichstellungskommission
- die Kommission tagt bis zu 2x im Semester
- mittels Antrag unter Erläuterung der aktuellen Situation, dem Ziel und Zweck der Maßnahme sowie einer Budgetplanung (max. 4 Seiten)
- Fort- und Weiterbildungskosten, Tagungsgebühren und/oder Forschungsreisen mit Gleichstellungs- und/ oder Diversitybezug
- Maßnahmen, die dazu beitragen, geschlechterstereotype Rollenerwartungen aufzulösen
- externe Gastdozent*innen mit fachlicher Expertise zum Thema Gleichstellung
- Innovative Projekte und Maßnahmen mit gleichstellungspolitisch relevanten Themen