Förderrichtlinie zur Stärkung von Gleichstellung an der Hochschule Harz

Was wird gefördert?

Die Hochschule Harz versteht sich als eine tolerante, weltoffene Hochschule, die auf die Herstellung der Chancengleichheit der Geschlechter und entsprechend auf die Vermeidung etwaiger Nachteile ihrer Mitglieder und sonstigen Angehörigen hinwirkt. Aus diesem Grunde sollen Maßnahmen unterstützt werden, die die Gleichstellung fördern, bspw. durch:


- die Übernahme von diversen Fort- und Weiterbildungen, Tagungsgebühren und/oder Forschungsreisen mit Gleichstellungs- und/ oder Diversitybezug

- Maßnahmen, die dazu beitragen, geschlechterstereotype Rollenerwartungen aufzulösen

- Finanzierung von externen Gastdozent*innen mit fachlicher Expertise zum Thema Gleichstellung

- Innovative Projekte und Maßnahmen mit gleichstellungspolitisch relevanten Themen


 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

bisherige Förderungen

  • Seminar "Geschlechtergerechtigkeit in der sozialökologischen Transformation"
  • Workshop "Diversitätsorientierte Organisationsentwicklung - Vielfalt als Chance für Ihre Organisation"
  • Vorstellung von Forschungsergebnissen zum Thema "Frauen im Tourismus und in der Tourismusforschung"
  • Seminar „Bei Diskriminierung und Grenzüberschreitungen im Arbeitsalltag souverän handeln – ein Seminar
    für Gleichstellungsbeauftragte und Führungskräfte“
  • Seminar „Anti-Rassismus-Strategien“ u.a.

Sarah Piper

zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Tel +49 3943 659 169
Raum 9.332, Haus 9, Wernigerode
Sprechzeiten Dienstag 11.30 - 12.30 Uhr

Stefanie Krebs

Referentin für Gleichstellung
Tel +49 3943 659 134
Raum 2.006a, Haus 2, Wernigerode

FAQs

Bis wann kann ich mich für eine Förderung bewerben?

01. Januar / 01. Juni des jeweiligen Jahres

Abweichungen von diesen Fristen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich!

Wer kann sich bewerben?

- alle Mitglieder der Hochschule Harz gem. § 58 Abs. 1 HSG LSA

- Studierende sind hiervon ausgeschlossen

Wie hoch ist die Förderung?

maximal 2.000 EUR pro Person / Jahr

!! Die Förderung muss NICHT zurückgezahlt werden !!

Wer entscheidet über meinen Antrag?

- die stimmberechtigten Mitglieder der Gleichstellungskommission

- die Kommission tagt bis zu 2x im Semester

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

- mittels Antrag unter Erläuterung der aktuellen Situation, dem Ziel und Zweck der Maßnahme sowie einer Budgetplanung (max. 4 Seiten) 

Was wird gefördert?

- Fort- und Weiterbildungskosten, Tagungsgebühren und/oder Forschungsreisen mit Gleichstellungs- und/ oder Diversitybezug

- Maßnahmen, die dazu beitragen, geschlechterstereotype Rollenerwartungen aufzulösen

- externe Gastdozent*innen mit fachlicher Expertise zum Thema Gleichstellung

- Innovative Projekte und Maßnahmen mit gleichstellungspolitisch relevanten Themen