Elke Stackfleth

Student Advisor
Tel +49 3943 659 151
Raum 4.021, Haus 4, Wernigerode

Fragen und Antworten

Vorab informieren und planen

Woher weiß ich, ob ich ein Bachelor-Studium in Deutschland aufnehmen darf?

Wenn Sie ein Bachelor-Studium aufnehmen wollen, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Das sind Bildungsnachweise, die belegen, dass Sie für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert sind - insbesondere Ihr Schulabschluss. Je nach Herkunftsland können zusätzlich mehrere Semester Hochschulstudium in diesem Land erforderlich sein.

Sind Sie unsicher, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben?

Finden Sie hier schnell und einfach heraus, ob Sie mit Ihren Bildungsnachweisen für ein Studium in Deutschland geeignet sind:

https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/

Woher weiß ich, ob ich ein Master-Studium in Deutschland aufnehmen darf?

Um sich für einen Masterstudiengang in Deutschland bewerben zu können, müssen Sie ein Grundstudium in einem verwandten Fach abgeschlossen haben.

Ihr Abschluss muss einem deutschen Bachelor-Abschluss gleichwertig sein. Dazu gehören unter anderem die folgenden Kriterien:

Der erste Abschluss muss an einer Universität erworben worden sein, die nach dem Recht des betreffenden Landes anerkannt (akkreditiert) ist. In einigen Ländern muss auch der Studiengang selbst akkreditiert sein.

Die Anerkennung Ihrer Hochschule können Sie über das Informationsportal "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) überprüfen.

Wie bewerbe ich mich an der Hochschule Harz?

Bitte informieren Sie sich zunächst über die Zulassungsvoraussetzungen. Dann bewerben Sie sich über uni-assist für unsere Hochschule.

Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung, damit uni-assist die fehlenden Unterlagen rechtzeitig anfordern und prüfen kann.

Bitte beachten Sie, dass uni-assist Bewerbungen erst dann prüft, wenn die Online-Bewerbung abgeschlossen wurde und uni-assist sowohl die vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post als auch die Bearbeitungsgebühren erhalten hat.

Kann ich mich an der Hochschule Harz für ein Studienkolleg bewerben?

Leider nicht. Die Hochschule Harz hat kein eigenes Studienkolleg.

BewerberInnen, die zunächst einen Vorbereitungskurs an einem so genannten Studienkolleg absolvieren oder ein anerkanntes Sprachzertifikat erwerben müssen, wenden sich bitte an die Hochschule Anhalt. Am Standort Köthen befindet sich das Landesstudienkolleg, welches für die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt die Bewerber sprachlich und/oder fachlich auf ein Studium vorbereitet:

https://www.hs-anhalt.de/international/vorbereitende-programme-fuer-ein-studium/studienkolleg/startseite.html

Es steht Ihnen aber auch frei, sich an einem der anderen deutschen Studienkollegs zu bewerben, um ein anerkanntes Sprachzertifikat oder die so genannte Feststellungsprüfung abzulegen:

http://studienkollegs.de

In welcher Sprache werden die Studiengänge angeboten?

In nahezu allen Studiengängen ist DEUTSCH Unterrichtssprache. Lediglich im Masterstudiengang “Technology and Innvoation Management” (M.Eng.) findet die Lehre auf Englisch statt.

Kann ich mich für einen Deutschkurs an der Hochschule Harz bewerben?

Leider nicht. Sprachkurse, die auf ein anerkanntes Zertifikat abzielen, werden in Deutschland von den Studienkollegs angeboten.

Es gibt ein breites Angebot an Deutschkursen an Sprachschulen und Sprachinstituten. Da diese Einrichtungen in der Regel keines der anerkannten Sprachzertifikate anbieten, sollten Sie sich genau erkundigen, welche Sprachzertifikate von unserer Hochschule akzeptiert werden.

Wo kann ich ein Zertifikat zum Nachweis meiner Deutschkenntnisse erhalten?

Weltweit bieten sowohl die Goethe-Institute als auch die TestDaF-Institute die Kurse an um zertifizierte Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Es ist auch möglich, ein zertifiziertes Sprachzertifikat an einem Studienkolleg in Deutschland zu erwerben.

Ich spreche noch kein Deutsch und möchte einen Sprachkurs machen. Welches Zertifikat wird an der Hochschule Harz anerkannt?

Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, muss einer der folgenden Sprachnachweise vorgelegt werden:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber): mindestens DSH2
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): mindestens 14 Punkte, wobei TDN 3 in keiner Fähigkeit unterschritten werden darf.
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe 2 (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • erfolgreicher Abschluss der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
  • Zertifikat telc Deutsch C1 Universität
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs: Prüfungsteil DEUTSCH
  • Zertifikat des Österreichischen Sprachdiploms C2 (ÖSD C2)

Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist nicht erforderlich, wenn ein deutschsprachiges Bachelorstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde.

Wie viel kostet das Studium an der Hochschule Harz?

An der Hochschule Harz sind keine Studiengebühren zu entrichten. Es wird lediglich ein Semesterbeitrag pro Semester erhoben. Dieser deckt die Verwaltungskosten sowie ein Semesterticket für die kostenlose Nutzung der Busse an unseren beiden Studienorten Wernigerode und Halberstadt und deren Umgebung ab.

Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland deutlich höher sein können als in Ihrem Heimatland.

Im Anhang finden Sie meine Zeugnisse und meinen Lebenslauf. Können Sie bitte prüfen, ob ich mein Studium beginnen kann?

Leider können wir Studienleistungen und Sprachkenntnisse nicht direkt überprüfen.

Da uni-assist die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für uns überprüft, bitten wir Sie, sich über uni-assist zu bewerben.

Bevor Sie sich bei uni-assist bewerben, sollten Sie auf deren Website prüfen, ob Sie die grundlegenden Zulassungskriterien erfüllen.

Ob Ihr ausländischer Abschluss die allgemeinen Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllt, können Sie auch mit Hilfe der anabin-Datenbank selbstständig prüfen.

Kann ich mir Prüfungsleistungen früherer Studienzeiten auf das Studium anerkennen lassen?

Ja, das ist nach Ihrer Immatrikulation möglich. Im Vorfeld ist es jedoch nicht überprüfbar, inwieweit Prüfungsleistungen bei der Immatrikulation im ersten Semester anerkannt werden können.

Kann ich mich für ein höheres Studiensemester bewerben?

Internationalen BewerberInnen empfehlen wir dringend die Bewerbung für das 1. Fachsemester.

Oftmals zielt die Bewerbung für ein höheres Fachsemester darauf ab, das Studium in kürzerer Zeit zu absolvieren.

Vor der Beantragung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Auch wenn Sie im gewünschten Fachgebiet bereits ein Studium im Heimatland absolviert haben, bedeutet die Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht, dass alle erforderlichen Prüfungen vorheriger Semester anerkannt sind. In der Regel sind – zusätzlich zu den Prüfungen des höheren Fachsemesters - noch Prüfungsleistungen aus den Vorsemestern zu absolvieren. Dies konfrontiert sie nicht nur mit einem höheren Arbeitspensum, sondern auch mit den ablaufenden Prüfungsfristen für Lehrveranstaltungen früherer Fachsemester. Auch kann es zur zeitlichen Überlagerung von Vorlesungs- und Prüfungszeiten kommen.
  • Die Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet nicht automatisch, dass Sie einen Studienplatz erhalten. Ob Sie eine Zulassung erhalten können ist davon abhängig, ob in diesem Fachsemester freie Studienplätze vorhanden sind. Dies ist erst nach Abschluss der Rückmeldung der bereits eingeschriebenen Studierenden ersichtlich.Zu diesem Zeitpunkt sind sowohl die Bewerbungsfrist als auch die Zulassung für das 1. Fachsemester abgeschlossen. Kann Ihnen also kein Studienplatz in dem höheren Fachsemester angeboten werden, ist es zu spät für die Bewerbung für das 1. Fachsemester.
  • Auch bei einer Zulassung im 1. Fachsemester ist es grundsätzlich möglich, sich als eingeschriebene/r Student/in Studienleistungen früherer Studienzeiten anerkennen zu lassen und somit das Studium in kürzerer Zeit zu absolvieren. Ein Antrag zur Anerkennung und die Aussage, welche Studienleistungen anerkannt werden können, ist erst nach der Einschreibung möglich.Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der jeweilige Fachdozent nach erfolgter Immatrikulation. Hierfür sind neben den Notenlisten auch Nachweise zu den Inhalten früherer Lehrveranstaltungen (z.B. Kurs-/Modulbeschreibungen) erforderlich.

Darf ich neben dem Studium arbeiten?

Studierende können im Allgemeinen bis zu 20 Stunden in der Woche während des Semesters arbeiten. Je nach Herkunftsland gelten hierfür aber bestimmte Regelungen.

Studierende aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit neben dem Studium. Sie müssen sich aber über eine deutsche Krankenversicherung versichern. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt dann nicht mehr.

Studierende aus Nicht-EU Ländern

  • dürfen maximal 140 volle Tage bzw. 280 halbe Tage (das sind bis zu vier Stunden täglich) pro Kalenderjahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Alternativ sind 20 Stunden/Woche möglich. Dies  wird in Ihrem Aufenthaltstitel  vermerkt.
  • Freiwillige Praktika zählen mit in die 140 vollen/280 halben Arbeitstage. Pflichtpraktika für das Studium zählen nicht mit.
  • Wenn Sie - mit Zustimmung der Ausländerbehörde - mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie (wie deutsche Studierende auch), Sozialversicherung zahlen.
  • Eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ist nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt.
  • Ausgenommen von diesen Regelungen ist die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft (z.B Tutor/Tutorin an der Hochschule). Sie kann zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss man aber trotzdem informieren.

Bewerben & uni-assist

Ich habe mich für das APS-Zertifikat beworben, kann es aber nicht mehr vor Ablauf der Bewerbungsfrist von uni-assist hochladen. Was muss ich tun?

Bewerber mit Bildungsnachweisen aus China, Vietnam und Indien

Uni-assist checkt nur vollständige Unterlagen mit einem gültigen APS-Zertifikat. Dieses muss zwingend zur Bewerbungsdeadline im Original vorliegen bzw. für Vietnam acu in digitaler, verifizierbarer Form.

Ich komme aus Indien. Brauche ich für meine Bewerbung ein gedrucktes oder ein digitales APS-Zertifikat?

APS Indien ersetzt die gedruckten durch digitale Zertifikate.

Diese digitalen APS-Zertifikate werden in einem sicheren PDF-Dateiformat ausgestellt und durch eine digitale Signatur validiert. Das digitale Zertifikat wird Ihnen nach Abschluss der APS-Prüfung über Ihre registrierte E-Mail-Adresse zugestellt.

Das digitale Zertifikat hat die gleiche Gültigkeit wie das gedruckte Zertifikat und kann für die Einreichung von Dokumenten bei Uni-Assist für das Zulassungsverfahren verwendet werden.

Regelmäßige Updates finden Sie auf der Website der APS Indien.

Kann ich meine Bewerbung/Unterlagen direkt bei der Hochschule Harz einreichen?

Nein. Bewerbungen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausschließlich bei uni-assist eingereicht werden.

Ich kann die Hochschule Harz im uni-assist-Portal nicht finden. Wie kann ich mich bewerben?

Sie wollen sich für einen Studiengang an der Hochschule Harz bewerben - prima!

Sie müssen sich zunächst im Online-Portal uni-assist registrieren. Dann wählen Sie den Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, und/oder unsere Einrichtung: "Wernigerode, Hochschule Harz".

Bitte beachten Sie, dass - je nachdem, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang bewerben wollen - von Mitte Juni/Mitte Juli bis Oktober und von Mitte Dezember/Mitte Januar bis April keine Bewerbung möglich ist. In diesen Zeiträumen ist die Hochschule Harz im uni-assist-Portal nicht sichtbar, da es mit allen relevanten Informationen für den nächsten Bewerbungszeitraum aktualisiert werden muss.

In der Zwischenzeit können Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen sowie die Bewerbungsfristen finden Sie hier für Bachelorstudiengänge und hier für Masterstudiengänge.

Welche Unterlagen muss ich für meine Bewerbung an der Hochschule Harz einreichen?

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere für Masterstudiengänge zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Welche das sind, können Sie der Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnehmen.

Reichen Sie niemals Originalzeugnisse ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei uni-assist zu Dokumentationszwecken für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und nicht zurückgeschickt.

Muss ich beglaubigte Kopien einreichen?

Ja. Bezüglich der Beglaubigung von Dokumenten erhält man nützliche Informationen von uni-assist.

Uni-assist hat mir bereits einen Evaluationsbericht/eine Vorprüfdokumentation geschickt. Kann ich mich hiermit an der Hochschule Harz bewerben?

Der sogenannte Prüfbericht oder auch die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist sind an der Hochschule Harz nicht gültig. Somit ist die Bewerbung über den uni-assist e.V. zwingend erforderlich.

Muss ich meine Bewerbungsunterlagen an uni-assist schicken?

Das hängt davon ab, welchen Bildungsabschluss Sie erworben haben.

Wenn Sie über ausländische Bildungsabschlüsse verfügen, informieren Sie sich bitte zunächst auf unserer Homepage, ob Sie Ihre Bewerbung über das Portal der Hochschule Harz oder über uni-assist einreichen müssen. Die dort aufgeführten Informationen gelten für die Bewerbung für ein Vollzeitstudium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule Harz, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Ich habe mich bei uni-assist beworben. Was sind die nächsten Schritte?

Nachdem Sie Ihre Unterlagen an uni-assist geschickt und die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann 4 bis 6 Wochen dauern.

Bei der Bearbeitung wird nur überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen in der richtigen Form beigefügt sind. Fehlende Unterlagen können Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachreichen. Uni-assist informiert Sie per E-Mail, sobald das Bewertungsergebnis im My assist Konto unter "Mein Posteingang" verfügbar ist.

Den Status der Bewerbung können Sie im My assist-Konto - über die Bewerbungsübersicht im Menü - einsehen. Der Status ändert sich erst, wenn uni-assist Ihre Bewerbung vollständig bearbeitet hat und Sie detailliert über Ihr Bewertungsergebnis informiert.

Ihre Bewerbung ist erfolgreich, wenn Ihre vollständige Bewerbung fristgerecht bei uni-assist eingegangen ist und alle von unserer Hochschule vorgegebenen Kriterien erfüllt sind.

Sobald uni-assist Ihre Bewerbung weitergeleitet hat, ist unsere Zulassungsstelle für die Bearbeitung der Bewerbung zuständig. Die Hochschule Harz entscheidet dann, ob Sie einen Studienplatz erhalten und informiert Sie über alle weiteren Schritte.

Dies geschieht erst, wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist und - falls Sie sich für einen Masterstudiengang beworben haben – die Zulassungskommission auf der Grundlage von Studienleistungen, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung entschieden hat, voraussichtlich Ende Juli (Wintersemester)/ Januar (Sommersemester).

Uni-assist hat mich gebeten, mich direkt an die Hochschule Harz zu wenden. Was soll ich tun?

Da uni-assist die prüfende Stelle ist, sollten Sie zunächst versuchen, Ihre Frage zur Bewerbung mit uni-assist zu klären. Wenn uni-assist Sie an uns verweist, benötigen wir Ihre Bewerbernummer, um Ihr Anliegen zu klären.

Postal address uni-assist for hard copies

Harz University of Applied Sciences
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin

Germany