Wenn Sie ein Bachelor-Studium aufnehmen wollen, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Das sind Bildungsnachweise, die belegen, dass Sie für ein Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert sind - insbesondere Ihr Schulabschluss. Je nach Herkunftsland können zusätzlich mehrere Semester Hochschulstudium in diesem Land erforderlich sein.
Sind Sie unsicher, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben?
Finden Sie hier schnell und einfach heraus, ob Sie mit Ihren Bildungsnachweisen für ein Studium in Deutschland geeignet sind:
Um sich für einen Masterstudiengang in Deutschland bewerben zu können, müssen Sie ein Grundstudium in einem verwandten Fach abgeschlossen haben.
Ihr Abschluss muss einem deutschen Bachelor-Abschluss gleichwertig sein. Dazu gehören unter anderem die folgenden Kriterien:
Der erste Abschluss muss an einer Universität erworben worden sein, die nach dem Recht des betreffenden Landes anerkannt (akkreditiert) ist. In einigen Ländern muss auch der Studiengang selbst akkreditiert sein.
Die Anerkennung Ihrer Hochschule können Sie über das Informationsportal "anabin" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) überprüfen.
Bitte informieren Sie sich zunächst über die Zulassungsvoraussetzungen. Dann bewerben Sie sich über uni-assist für unsere Hochschule.
Wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung, damit uni-assist die fehlenden Unterlagen rechtzeitig anfordern und prüfen kann.
Bitte beachten Sie, dass uni-assist Bewerbungen erst dann prüft, wenn die Online-Bewerbung abgeschlossen wurde und uni-assist sowohl die vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post als auch die Bearbeitungsgebühren erhalten hat.
Leider nicht. Die Hochschule Harz hat kein eigenes Studienkolleg.
BewerberInnen, die zunächst einen Vorbereitungskurs an einem so genannten Studienkolleg absolvieren oder ein anerkanntes Sprachzertifikat erwerben müssen, wenden sich bitte an die Hochschule Anhalt. Am Standort Köthen befindet sich das Landesstudienkolleg, welches für die Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt die Bewerber sprachlich und/oder fachlich auf ein Studium vorbereitet:
Es steht Ihnen aber auch frei, sich an einem der anderen deutschen Studienkollegs zu bewerben, um ein anerkanntes Sprachzertifikat oder die so genannte Feststellungsprüfung abzulegen:
In nahezu allen Studiengängen ist DEUTSCH Unterrichtssprache. Lediglich im Masterstudiengang “Technology and Innvoation Management” (M.Eng.) findet die Lehre auf Englisch statt.
Leider nicht. Sprachkurse, die auf ein anerkanntes Zertifikat abzielen, werden in Deutschland von den Studienkollegs angeboten.
Es gibt ein breites Angebot an Deutschkursen an Sprachschulen und Sprachinstituten. Da diese Einrichtungen in der Regel keines der anerkannten Sprachzertifikate anbieten, sollten Sie sich genau erkundigen, welche Sprachzertifikate von unserer Hochschule akzeptiert werden.
Weltweit bieten sowohl die Goethe-Institute als auch die TestDaF-Institute die Kurse an um zertifizierte Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Es ist auch möglich, ein zertifiziertes Sprachzertifikat an einem Studienkolleg in Deutschland zu erwerben.
Wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, muss einer der folgenden Sprachnachweise vorgelegt werden:
Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist nicht erforderlich, wenn ein deutschsprachiges Bachelorstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen wurde.
An der Hochschule Harz sind keine Studiengebühren zu entrichten. Es wird lediglich ein Semesterbeitrag pro Semester erhoben. Dieser deckt die Verwaltungskosten sowie ein Semesterticket für die kostenlose Nutzung der Busse an unseren beiden Studienorten Wernigerode und Halberstadt und deren Umgebung ab.
Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass die Lebenshaltungskosten in Deutschland deutlich höher sein können als in Ihrem Heimatland.
Leider können wir Studienleistungen und Sprachkenntnisse nicht direkt überprüfen.
Da uni-assist die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hochschule für uns überprüft, bitten wir Sie, sich über uni-assist zu bewerben.
Bevor Sie sich bei uni-assist bewerben, sollten Sie auf deren Website prüfen, ob Sie die grundlegenden Zulassungskriterien erfüllen.
Ob Ihr ausländischer Abschluss die allgemeinen Voraussetzungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule erfüllt, können Sie auch mit Hilfe der anabin-Datenbank selbstständig prüfen.
Ja, das ist nach Ihrer Immatrikulation möglich. Im Vorfeld ist es jedoch nicht überprüfbar, inwieweit Prüfungsleistungen bei der Immatrikulation im ersten Semester anerkannt werden können.
Internationalen BewerberInnen empfehlen wir dringend die Bewerbung für das 1. Fachsemester.
Oftmals zielt die Bewerbung für ein höheres Fachsemester darauf ab, das Studium in kürzerer Zeit zu absolvieren.
Vor der Beantragung einer Einstufung in ein höheres Fachsemester sollten Sie folgende Punkte beachten:
Studierende können im Allgemeinen bis zu 20 Stunden in der Woche während des Semesters arbeiten. Je nach Herkunftsland gelten hierfür aber bestimmte Regelungen.
Studierende aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit neben dem Studium. Sie müssen sich aber über eine deutsche Krankenversicherung versichern. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt dann nicht mehr.
Studierende aus Nicht-EU Ländern
Bewerber mit Bildungsnachweisen aus China, Vietnam und Indien
Uni-assist checkt nur vollständige Unterlagen mit einem gültigen APS-Zertifikat. Dieses muss zwingend zur Bewerbungsdeadline im Original vorliegen bzw. für Vietnam acu in digitaler, verifizierbarer Form.
APS Indien ersetzt die gedruckten durch digitale Zertifikate.
Diese digitalen APS-Zertifikate werden in einem sicheren PDF-Dateiformat ausgestellt und durch eine digitale Signatur validiert. Das digitale Zertifikat wird Ihnen nach Abschluss der APS-Prüfung über Ihre registrierte E-Mail-Adresse zugestellt.
Das digitale Zertifikat hat die gleiche Gültigkeit wie das gedruckte Zertifikat und kann für die Einreichung von Dokumenten bei Uni-Assist für das Zulassungsverfahren verwendet werden.
Regelmäßige Updates finden Sie auf der Website der APS Indien.
Nein. Bewerbungen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen ausschließlich bei uni-assist eingereicht werden.
Sie wollen sich für einen Studiengang an der Hochschule Harz bewerben - prima!
Sie müssen sich zunächst im Online-Portal uni-assist registrieren. Dann wählen Sie den Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten, und/oder unsere Einrichtung: "Wernigerode, Hochschule Harz".
Bitte beachten Sie, dass - je nachdem, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang bewerben wollen - von Mitte Juni/Mitte Juli bis Oktober und von Mitte Dezember/Mitte Januar bis April keine Bewerbung möglich ist. In diesen Zeiträumen ist die Hochschule Harz im uni-assist-Portal nicht sichtbar, da es mit allen relevanten Informationen für den nächsten Bewerbungszeitraum aktualisiert werden muss.
In der Zwischenzeit können Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen sowie die Bewerbungsfristen finden Sie hier für Bachelorstudiengänge und hier für Masterstudiengänge.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass insbesondere für Masterstudiengänge zusätzliche Unterlagen erforderlich sind. Welche das sind, können Sie der Zulassungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnehmen.
Reichen Sie niemals Originalzeugnisse ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Ihre Bewerbungsunterlagen werden bei uni-assist zu Dokumentationszwecken für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und nicht zurückgeschickt.
Ja. Bezüglich der Beglaubigung von Dokumenten erhält man nützliche Informationen von uni-assist.
Der sogenannte Prüfbericht oder auch die Vorprüfungsdokumentation von uni-assist sind an der Hochschule Harz nicht gültig. Somit ist die Bewerbung über den uni-assist e.V. zwingend erforderlich.
Das hängt davon ab, welchen Bildungsabschluss Sie erworben haben.
Wenn Sie über ausländische Bildungsabschlüsse verfügen, informieren Sie sich bitte zunächst auf unserer Homepage, ob Sie Ihre Bewerbung über das Portal der Hochschule Harz oder über uni-assist einreichen müssen. Die dort aufgeführten Informationen gelten für die Bewerbung für ein Vollzeitstudium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule Harz, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Nachdem Sie Ihre Unterlagen an uni-assist geschickt und die Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag geprüft. Dies kann 4 bis 6 Wochen dauern.
Bei der Bearbeitung wird nur überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen in der richtigen Form beigefügt sind. Fehlende Unterlagen können Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachreichen. Uni-assist informiert Sie per E-Mail, sobald das Bewertungsergebnis im My assist Konto unter "Mein Posteingang" verfügbar ist.
Den Status der Bewerbung können Sie im My assist-Konto - über die Bewerbungsübersicht im Menü - einsehen. Der Status ändert sich erst, wenn uni-assist Ihre Bewerbung vollständig bearbeitet hat und Sie detailliert über Ihr Bewertungsergebnis informiert.
Ihre Bewerbung ist erfolgreich, wenn Ihre vollständige Bewerbung fristgerecht bei uni-assist eingegangen ist und alle von unserer Hochschule vorgegebenen Kriterien erfüllt sind.
Sobald uni-assist Ihre Bewerbung weitergeleitet hat, ist unsere Zulassungsstelle für die Bearbeitung der Bewerbung zuständig. Die Hochschule Harz entscheidet dann, ob Sie einen Studienplatz erhalten und informiert Sie über alle weiteren Schritte.
Dies geschieht erst, wenn die Bewerbungsfrist verstrichen ist und - falls Sie sich für einen Masterstudiengang beworben haben – die Zulassungskommission auf der Grundlage von Studienleistungen, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung entschieden hat, voraussichtlich Ende Juli (Wintersemester)/ Januar (Sommersemester).
Da uni-assist die prüfende Stelle ist, sollten Sie zunächst versuchen, Ihre Frage zur Bewerbung mit uni-assist zu klären. Wenn uni-assist Sie an uns verweist, benötigen wir Ihre Bewerbernummer, um Ihr Anliegen zu klären.
Harz University of Applied Sciences
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
Germany